Informationen zum Mediationsverfahren
Was passiert in einem Mediationsverfahren?
Die Mediation ist ein Verfahren der gewaltfreien Konfliktbearbeitung, mit dessen Hilfe die Konfliktparteien selbst in schwierigen Streitfällen unter fachkundiger Anleitung zu einer einvernehmlichen Lösung finden können. Eine oder mehrere vermittelnde, neutrale Person/Personen ermöglicht/ermöglichen es den Streitparteien miteinander in einen konstruktiven Austausch zu kommen, einander zuzuhören, die Konflikthintergründe zu verstehen und Lösungen zu erarbeiten, mit der sich alle Beteiligten identifizieren können.
Zum Leistungsumfang eines Mediationsverfahrens gehören:
- das Führen von Vorgesprächen mit den Konfliktparteien zwecks Ermittlung der Zielsetzungen sowie der Beteiligten und Klärung von Ort und Termin für die Durchführung der Mediation
- die Durchführung der Mediation in Form einer Zwei- bzw. Mehrparteienmediation
- das Führen von Nachbesprechungen zur Sicherung des Erreichten bei Bedarf
Wer ist im Mediationsverfahren für was verantwortlich?
Die Rolle der Mediatoren/innen
Mediieren heißt „inhaltsfrei“ arbeiten. Die Mediatoren/innen sind weder Schiedsrichter, Beraterinnen oder Therapeuten, noch haben sie Interesse an einem bestimmten Konfliktausgang. Mediatoren/innen sorgen für Rahmen und Struktur des Verfahrens. Sie sind allparteiliche und neutrale Klärungshelfer/innen, d.h. Konflikte und ihre Lösungen bleiben zu 100 % in den Händen der Streitparteien.
Die Rolle der Konfliktparteien
Die Konfliktparteien haben Einfluss auf den zeitlichen Verlauf und sind für den inhaltlichen Ablauf in der Mediation zuständig. Konflikte und ihre Lösungen bleiben zu 100 % in den Händen der Streitparteien.
Wie wird ein sicherer Rahmen im Mediationsverfahren geschaffen?
Zu Beginn der Mediation wird durch die Mediatoren/innen der Rahmen des Verfahrens gesichert. Hierzu zählt die Vereinbarung aller Beteiligten hinsichtlich der drei folgenden Aspekte:
Vertraulichkeit
Im Umgang mit Konflikten im Unternehmenskontext bedarf es einer intensiven und geschützten Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten im Konflikt. Mediatoren/innen und Konflitkparteien sind daher zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das bedeutet: Alles, was in dem Verfahren gesagt und getan wird, bleibt unter den Anwesenden. Diese Verschwiegenheitspflicht schafft die Grundlage für eine offene Auseinandersetzung in einem geschützten und konstruktiven Rahmen Sie gilt auch für die Zeit nach Abschluss des Mediationsverfahrens. Ausnahme: Die Weitergabe von Informationen an einen erweiterten Personenkreis erfolgt nur im Bedarfsfall. Dies unter konkreter Benennung von Inhalt, Kreis der Empfangsberechtigten sowie mit Zustimmung aller Anwesenden im Rahmen des Verfahrens.
Freiwilligkeit
Voraussetzung für die Durchführung einer Mediation ist die freiwillige Teilnahme. Freiwilligkeit bedeutet hier die grundlegende und eigenverantwortliche Bereitschaft der Konfliktparteien zur Erhellung und Klärung des Konfliktes beizutragen.
Verantwortung
Jede am Verfahren teilnehmende Person ist zu 100 % präsent. Sie äußert eigene Bedürfnisse und benennt Störungen. Jede teilnehmende Person trägt die volle Verantwortung für sich selbst. D.h. er/sie übernimmt Verantwortung für das, was er/sie sagt und tut. Jede Person übernimmt die Verantwortung für die verabredeten Vereinbarungen sowie deren Umsetzung. Die Teilnehmenden lassen sich gegenseitig ausreden. Alle Beteiligten bemühen sich, für sich selbst zu sprechen.